Ich trage deshalb keine Armbinde, weil ich mit einem Blindenstock unterwegs bin und die Armbinde aus rechtlicher Sicht zur Kennzeichnung unnötig ist. Übrigens bietet auch das Tragen einer einzelnen Armbinde keine rechtliche Absicherung.
Zur Erklärung: Ist man hochgradig sehbehindert oder blind, ist man in Deutschland verpflichtet, sich im Straßenverkehr zu kennzeichnen. Dies kann auf drei Arten geschehen:
- Mit einem weißen Langstock, wobei das untere Segment anders gefärbt sein kann (u. a. rot, silber oder gelb).
- Mit zwei gelben Armbinden, die jeweils drei schwarze Punkte abbilden. Dabei zeigen zwei Punkte nach oben, einer nach unten. Eine einzeln Armbinde ist zur Kennzeichnung unzureichend.
- Mit einem Blindenführhund, der durch ein Geschirr und eine entsprechende Kenndecke die Kennzeichnung übernimmt.
Ist man nun, wie ich, mit einem weißen Langstock unterwegs, ist eine weitere Kennzeichnung unnötig. Oft höre ich dann von anderen Leuten, dass ich im Straßenverkehr zu schlecht zu sehen bin.
Meine ganz ehrliche Meinung: Wer mit gesunden Augen einen 1,43 Meter langen weißen, reflektierenden Stock übersieht, solle sich aus dem Straßenverkehr fernhalten und bitte selbst einen Blindenstock nutzen. Denn offensichtlich hat die Person das dann nötig.






